Diskussion über diese Post

Avatar von User
Avatar von FrankErlangen

Gute Geschichte einer Zeitzeugin. Allerdings stimmt: "für heterosexuellen Sex interessierte sich niemand." nicht.

Im StGB der DDR waren dafür die §149 und 150 zuständig. Schutzalter "des Jugendlichen anderen Geschlechts" war 14.

https://www.verfassungen.de/ddr/strafgesetzbuch68.htm

Keine Posts

Sind Sie bereit für mehr?